Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Höhe des Antrags
Wenn ich Sie richtig verstehe, haben Sie zunächst Schmerzensgeld in Höhe von 4.500 € vor dem AG beantragt. Dieses ist auch bis zu einem Betrag von 5.000 € zuständig.
Wieso haben Sie dann den Streitwert auf 7.500 € erhöht?
Bei diesem Streitwert wäre das Landgericht zuständig (über 5.000 €).
Da es sich um eine private Beleidigung handelt, wäre alles über 5.000 € übertrieben und ohne große Aussicht auf Erfolg (selbst wenn Sie einen großen Freundeskreis haben, in dem sie verleumdet wurden).
Ich rate Ihnen daher, vor dem AG zu bleiben bzw. den Antrag auf unter 5.000 € zu reduzieren.
2. Urteile des Amtsgerichts und des Landgerichts können grundsätzlich mit der Berufung angegriffen werden. Die Berufung gegen Urteile des Amtsgerichts richtet sich an das Landgericht - außer bei Entscheidungen des Familiengerichts: Dort ist immer das Oberlandesgericht zuständig. Urteile des Landgerichts werden vom Oberlandesgericht überprüft.
3. Außerdem haben Ihre Freunde Ihnen hoffentlich auch gesagt, dass Sie vor dem Landgericht durch einen Rechtsanwalt vertreten sein müssen. Vor dem AG können Sie sich selbst vertreten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Matthias Richter
Gräfelfinger Str. 97a
81375 München
Tel: +4917664624234
Web: http://www.kanzlei-richter-muenchen.de
E-Mail:
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung und Beratung.
Der Streitwert wurde durch das AG auf 8000€ (nicht wie erwähnt auf 7500€) festgesetzt für:
Antrag zu 1+2 €3000 (Beleidigung 186 StGB, 187 StGB
, 240 StGB
& 156 StGB)
Antrag zu 3 €500 (Antrag: Schaden zu ersetzendie entstehen/entstehen wird dürch Verbreitung von Nr.1)
Antrag zu 4 €4500 (Antrag auf Entschädigung)
Sie raten an, dass ich auf die Anträge Nr. 3 & 4 verzichten soll?
Besten Dank!
Sehr geehrte Fragestellerin,
nicht so schnell...
wenn Sie 4 Anträge haben, dann kann es natürlich schnell sein, dass Sie über 5.000 € kommen.
Um die konkreten Erfolgschancen zu beurteilen, müsste ich die Klageschrift sowie den Hinweis des Gerichts kennen.
Dies können Sie mir gerne per E-mail zukommen lassen.
Beste Grüße
RA Richter