ALG1/ Ruhezeit / Krankenversicherung bei Abfindung
beantwortet von
Rechtsanwalt Nikolaos Penteridis / Paderborn
Da ich dadurch die Kündigungsfrist nicht eingehalten habe und auch meinen verbesserten Kündigungsschutz (unkündbar) aufgebe, muss ich bei der Beantragung des Arbeitslosengeldes mit 12 Monaten Ruhezeit, in welcher ich kein Arbeitslosengeld bekomme und einer Sperrzeit von drei Monaten, rechnen. ... Ist das richtig so, oder muss ich noch irgendetwas beachten, damit ich weder den ALG1 Anspruch verliere, noch die KV?