Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Kann ich die private Krankenversicherung zusätzlich zur gesetzlichen Pflichtversicherung in Österreich laufen lassen? Also eine Doppelversicherung?
Ja, das Sie können sich mehrfach versichern. Das ergibt sich aus § 128 ASVG. Diese Vorschrift lautet:
Bei mehrfacher Krankenversicherung nach den Bestimmungen dieses oder eines anderen Bundesgesetzes sind die Sachleistungen (die Erstattung von Kosten anstelle von Sachleistungen) für ein und denselben Versicherungsfall nur einmal zu gewähren, und zwar von dem Versicherungsträger, den die/der Versicherte zuerst in Anspruch nimmt. Die Barleistungen gebühren aus jeder der in Betracht kommenden Versicherungen.
Das hätte natürlich nur dann einen Sinn, wenn Ihnen von der privaten Versicherung Barleistungen versprochen werden.
Oder kann ich mich in Österreich von der Versicherungspflicht befreien lassen und nur noch die private KV laufen lassen?
Nein, so eine vollständige Befreiung von der Versicherungspflicht ist nicht zulässig. Nach § 4 Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) sind Sie bei einer gesetzlichen Versicherung vollversichert , sobald Sie in einem Dienstverhältnis stehen. Dies ist der Fall, wenn Sie einen Arbeitsvertrag haben. Diesen schließen sowohl die Arbeiter wie die Angestellten. Die private Krankenversicherung können Sie als Zusatzversicherung abschließen.
Stimmt das und gilt das dann auch, wenn man sich im Angestelltenverhältnis in Österreich befindet?
Nein, das kann ich nicht so bestätigen. Nach § 40 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG)ist bestimmt, dass die Bezieher von Leistungen nach § 6 Z 1 bis 5 während des Leistungsbezuges
bei der Gebietskrankenkasse ihres Wohnortes krankenversichert sind . Gem. § 6 Ziff. 1 AlVG ist Arbeitslosengeld eine Leistung, so dass Arbeitslose gesetzlich pflichtversichert sind. Eine Befreiung von dieser Versicherung wäre nur nach § 3 Abs. 1 AlVG für die Grenzgänger möglich. Sie sagen aber, dass Sie in Österreich seit 11 Jahre dauerhaft arbeiten und leben. Daher kommt die Anwendung dieser Vorschrift für Sie nicht in Betracht.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage ermöglicht zu haben. Diese Beratung kann nicht eine mündliche Beratung durch einen Rechtsanwalt vor Ort ersetzen.
MIt freundlichen Grüßen
Edin Koca
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Koca,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Die Grundlage Ihrer Antwort ist ja ausschließlich österreichisches Recht. Heißt das, dass dieses auch für die deutsche private Krankenversicherung zutrifft, also die deutsche private Krankenversicherung mich privat versichern kann, obwohl es in Deutschland untersagt ist, eine Doppelversicherung zu haben?
Vielen Dank
Hallo,
ja, das stimmt so. Sie können aber nur eine Zusatzkrankenversicherung abschließen. Sie brauchen keine substitutionelle Krankenversicherung, also keine volle oder der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbare private Krankenverischerung, sondern eine Art Ergänzungsversicherung.
In Deutschland können Sie auch so eine Versicherung abschließen. Sie können aber nicht gleichzeitig gesetzlich und privatkrankenversichert sein, wobei sich die Versicherungen bei Übergängen ineinander überlappen können. Das ist für Sie ohne Bedeutung. Wenn Sie eine Zusatzversicherung in Deutschland abschließen, wird diese im Falle, dass Barleistungen zu erbringen sind, an Sie leisten.
Wenn Sie eine "richtige" private Krankenverischerung abschließen wollen, wird diese keine Leistungen in Österreich erbringen, wenn Sie auch gesetzlich krankenversichert sind. In Österreich müssen Sie aber gesetzlich krankenversichert sein. Verboten ist es aber nicht, eine weitere private Versicherung zu haben, obwohl dies nicht viel Sinn macht.
Mit freundlichen Grüssen
Edin Koca
Rechtsanwalt