Arbeitslosengeld I - Erlöschensbescheid -Sperrzeit länger als 21 Monate
vom 22.8.2016
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von 12 Wochen eingetreten. ... Die genauen Daten: 01.04.-30.06.2015 Sperrzeit 01.07-31.08.2015 Bezug ALGI Die Agentur für Arbeit hat mir jetzt einen Erlöschensbescheid zugestellt und mir mitgeteilt, dass ich kein Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, mit der Begründung, dass ich in den letzten 12 Monaten eine Sperrzeit mit der Gesamtdauer von mindestens 21 Wochen hatte. ... Kann ich gegen die Sperrzeit Widerspruch einlegen?