kündigung und Renovierung
vom 24.6.2005
20 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Hallo! Mein Freund und ich haben im 1. Juni 2004 einen Mietvertrag unterschrieben (Wohnungsbezug am 1.8.04) in dem zum Thema Kündigung folgendes eingetragen wurde: Das Mietverhältnis ist auf Verlangen des Mieters auf bestimmte Zeit abgeschlossen, wegen wechselseitigem Verzicht auf ordentliche Kündigung.