Vorfälligkeitsentschädigung - Versehen?
vom 28.10.2005
20 €
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Nun habe wir die Kündigung für das umzuschuldende Darlehen abgeschickt und als Bestätigung, die Gesamtforderung zum Ende des Jahres, für beide Darlehen(auch für das welches noch 5 Jahr laufen würde) bekommen und halten das für ein Versehen der Bank. ... In unserem Darlehenvertrag steht folgendes: Nichtabnahme- und Vorfälligkeitsentschädigung: Dem Darlehensgeber a)das Darlehn nicht oder nur teilweise zur Auszahlung gelangt, b)das Darlehn infolge Ausübung eines außerordentlichen Kündigungsrecht nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/609a.html" target="_blank" class="djo_link">§ 609 a BGB</a> – ganz oder teilweise vorzeitig fällig oder getilgt wird.