Frage in Kategorie: Recht & Justiz - Generelle ThemenBetreff: Auto verleihen Einsatz: €17,00 Status: Beantwortet geschrieben am 13.01.2006 23:33:00 Ich habe einmal gehört, dass man - sofern man jemand sein Auto leiht - mit ihm einen schriftlichen (schriftlich aus Beweisgründen) Vertrag schließen sollte, der vorsieht, dass der Leiher für den Fall, dass er einen Unfall verursacht, einem den finanziellen Verlust, den man durch die Heraustufung der Haftpflichtversicherung erleidet (hier wird angenommen, dass der Leiher jemand anderen Schaden zugefügt hat und daher die Haftpflichtversicherung zahlen muß) ersetzen muß. ... Das ist rechtlich gesehen keine Leihe, sondern eine Miete. ... Und ob der Verleiher hier sein Geld wiederbekommt, ist äußerst fraglich."