Es stellt sich nun die Frage, inwiefern ich durch den Mietvertrag zum Streichen der Decken und Wände verpflichtet bin. ... Meine Fragen: - Sind die im Vertrag stehenden Klauseln wirksam oder gilt hier, dass sie mich als Mieter über Gebühr benachteiligen? ... Der Vermieter (bzw. die Hausverwaltung) hat anklingen lassen, dass er es unabhängig vom Mietvertrag als selbstverständlich erachtet, dass alle Wände und Decken unabhängig von ihrem Zustand von mir als Mieter gestrichen werden ;-) Ich bin bei den Fragen zum einen an einer kurzen Erläuterung interessiert, wozu ich durch die geltende Rechtssprechung verpflichtet bin und zum anderen an einer Einschätzung, d.h. wie ich mich verhalten soll bzw. welche Konsequenzen die (nach Auffassung des Vermieters) Verletzung der Pflichten zur Folge haben kann.