Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Ihre Mutter hat nach Ihrer Darstellung einen Kaufvertrag über eine Küche geschlossen.
Wie Sie zutreffend ausführen, sieht das Gesetz einen Widerruf des Vertrags nicht vor.
D.h., Ihre Mutter ist an den Kaufvertrag gebunden. Hier gilt der Grundsatz, dass Verträge eingehalten werden müssen.
2.
Eine Stornierung des Vertrags aufgrund der Ereignisse ist selbstverständlich möglich, jedoch kann man den Händler hierzu nicht zwingen. Ein kulanter und verständiger und auch geschäftstüchtiger Händler würde vermutlich dem Anliegen der Stornierung des Kaufvertrags nachkommen, gerade vor dem Hintergrund des von Ihnen geschilderten Anlasses.
Wenn man ausschließlich profitorientiert denkt, so wie es hier der Fall zu sein scheint, kann man natürlich eine Pauschale für eine Vertragsstornierung ansetzen.
Das hier 25 % des Kaufpreises verlangt werden, ist durchaus nicht unüblich.
In rechtlicher Hinsicht darf man nicht vergessen, dass das wirtschaftliche Risiko immer bei den Vertragsparteien liegt.
Kann ein Käufer den Vertrag nicht erfüllen, wie in Ihrem Fall, fällt das in seine Risikosphäre.
3.
Die weiteren Punkte in Ihrer Frage sind für die Wirksamkeit des Vertrages nicht von Bedeutung. Und dass Ihre Mutter die allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gelesen hat, ist dem Händler nicht anzulasten. Die meisten Käufer lesen die allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Sicherheit nicht ohne dass das Einfluss auf deren Gültigkeit hätte.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
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