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Widerruf Kaufvertrag Küche Möbelhaus

| 24. April 2023 14:49 |
Preis: 30,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo.
Ich schreibe im Auftrag.
Folgender Sachverhalt:

Meine Mutter war an einem Mittwoch in einem Möbelhaus (Boss) zur Beratung für eine Küche.
Sie habe bei der Beratung gefragt, ob sie das Angebot mit nach Hause nehmen kann, um einfach darüber zu schlafen. Dies wurde abgelehnt.
Nach einem kurzen Gespräch, habe sie die "Auftragsbestätigung", "Ausmessungsauftrag" und einen "Auftrag/Barverkauf" unterschrieben. Sie sollte den Betrag dann umgehend überweisen, da sie nicht genügend Bargeld bei sich hatte.
Unter dem "Auftrag/Barverkauf" steht:
"Kaufvertrag mit Kunden besprochen. Der Kaufvertrag erfolgt zu unseren allg. Geschäftsbedingungen. Hinweise zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung (siehe Aushänge im Markt und an den Kassen)."

Am selbigen Tag, Mittwoch, erhielt sie eine Nachricht von dem Unternehmen, welches zur Ausmessung der Räumlichkeiten kommen sollte, mit der Bitte um Rückmeldung für einen Termin.

Nun ist es so, dass sie kurz darauf ins Krankenhaus musste und die Ärzte ihrer Tochter ein Pflegeheim empfehlen, statt eigener Wohnung. Noch in der gleichen Woche, Samstag (also 2 Werktage oder 3 Tage später, je nach Ansicht) , schrieb ihre Tochter gegen 13 Uhr an die Verkäuferin, mit der Bitte der Stornierung.
Am folgenden Dienstag erhielt die Mutter, ohne, dass sie einen Termin gemacht hatte, eine Stornierung der Firma, welche zur Messung kommen sollte.
Eine Antwort der Verkäuferin blieb aus, sodass ihre Tochter 2 Tage später, Donnerstag, nochmals bei der Verkäuferin angefragt hat. Sie erhielt die Meldung, dass diese in Urlaub ist. Sie rief direkt in der Filiale an und hat um Klärung gebeten, woraufhin ihr mitgeteilt wurde, dass dies nur diese Verkäuferin klärt und sie warten müsse. Nun hat sie heute (16 Tage, nach der ersten Meldung am Samstag - 7 Tage Woche gerechnet) die Rückmeldung erhalten, dass 25% der Summe als Stornierungskosten anfallen. Das sind knapp 1600€.

Ich frage mich, ob dies so jn Ordnung ist? Mir ist bewusst, dass ein Recht auf Widerruf im Grunde nicht besteht, allerdings ist hier weder Leistung noch etwas anderes erfolgt, denn die genauen Maße der Küche sind noch nicht einmal genommen worden.
Und nur für das vorliegen einer Küche bei dem Hersteller so hohe Stornierungskosten?
Desweiteren irritiert mich der Fakt, dass sie einen "Auftrag/Barverkauf" via Überweisung zahlen soll, ohne Zahlungsziel? Es steht auch nicht drauf.
Die allg.Geschäftsbedingungen sind auch nicht anbei und lt. Aussage der Mutter auch nicht beim Abschluss gelesen.

Vielen Dank im Voraus!

24. April 2023 | 15:59

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Ihre Mutter hat nach Ihrer Darstellung einen Kaufvertrag über eine Küche geschlossen.

Wie Sie zutreffend ausführen, sieht das Gesetz einen Widerruf des Vertrags nicht vor.

D.h., Ihre Mutter ist an den Kaufvertrag gebunden. Hier gilt der Grundsatz, dass Verträge eingehalten werden müssen.


2.

Eine Stornierung des Vertrags aufgrund der Ereignisse ist selbstverständlich möglich, jedoch kann man den Händler hierzu nicht zwingen. Ein kulanter und verständiger und auch geschäftstüchtiger Händler würde vermutlich dem Anliegen der Stornierung des Kaufvertrags nachkommen, gerade vor dem Hintergrund des von Ihnen geschilderten Anlasses.

Wenn man ausschließlich profitorientiert denkt, so wie es hier der Fall zu sein scheint, kann man natürlich eine Pauschale für eine Vertragsstornierung ansetzen.

Das hier 25 % des Kaufpreises verlangt werden, ist durchaus nicht unüblich.

In rechtlicher Hinsicht darf man nicht vergessen, dass das wirtschaftliche Risiko immer bei den Vertragsparteien liegt.

Kann ein Käufer den Vertrag nicht erfüllen, wie in Ihrem Fall, fällt das in seine Risikosphäre.


3.

Die weiteren Punkte in Ihrer Frage sind für die Wirksamkeit des Vertrages nicht von Bedeutung. Und dass Ihre Mutter die allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gelesen hat, ist dem Händler nicht anzulasten. Die meisten Käufer lesen die allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Sicherheit nicht ohne dass das Einfluss auf deren Gültigkeit hätte.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


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