Könnte das früheresEinkommen ( welches für 8 von 8 1/2 Ehejahren gegolten hat) ebenfalls in die Unte
vom 24.11.2008
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias Drewelow / Rostock
Sehr geehrte Damen und Herren, ich lebe momentan von meinem Mann getrennt, unsere beiden Kinder ( 9 und 7) leben bei mir. ... Ausserdem hat er seine Arbeitszeit verringert, da er angeblich mehr Zeit für die Kinder haben wollte. Rein betreuungstechnisch ist das nicht nötig, da ich in meiner Teilzeittätigkeit die Betreuung der Kinder alleine gewährleiste.