Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte, ich gehe einer geringfügigen Beschäftigung nach (monatl.ca. 350,00 €), bin nicht in der Probezeit, habe also einen unbegrenzten schriftlichen Arbeitsvertrag. ... Nun meine kurze Frage : Wenn ich 6 Wochen krankgeschrieben war und dann wieder arbeiten gehen würde, müsste bei einer erneuten Krankschreibung wieder der Arbeitgeber leisten. Meine Frage ist nunmehr, gibt es nach den ersten 6 Wochen Krankschreibung eine Frist von Tagen die ich arbeiten müsste, sodass dann bei einer weiteren Krankschreibung der Arbeitgeber wieder zahlen müsste (und nicht die Krankenkasse) - würde theoretisch ein Tag gearbeitet "reichen" ?