Sehr geehrter Rechtssuchender,
Sie verlieren Ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen den Arbeitgeber, wenn Sie in Folge derselben Krankheit vor Ablauf von sechs Monaten erneut arbeitsunfähig werden. Dieselbe Krankheit liegt vor, wenn die Ursache mit der Ersterkrankung identisch ist;
Auf die Symptome kommt es hierbei nicht an.Diese können unterschiedlich sein.
Wenn Sie also innerhalb von sechs Monaten an derselben Krankheit erneut erkranken zahlt also nicht der Arbeitgeber, sondern die Krankenkasse.
Mit freundlichen Grüssen
Marcus Glatzel
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.
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Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Glatzel,
vielen Dank für Ihre Antwort. Das eigentliche Problem ist, dass ich Student bin und privat krankenversichert. Ich bin mir nicht darüber im Klaren ob ich das eigentlich sein dürfte, wenn ich nebenher einer solchen geringfügigen Beschäftigung nachgehe. Würde in einem solchen Falle die private Krankenkasse auch eintreten ?
Herlzichen dank für Ihre geschätzte Antwort
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Kritik kann ich nicht nachvollziehen. Sie haben Ihre erste Anfrage erst am 06.06.2005 gestellt. Da ich als Anwalt aus beruflichen Gründen auch außwertige Termine nachzugehen habe, können Sie nicht mit einer Beantwortung Ihrer Nachfrage bereits am selben Tag rechnen.
Im Übrigen habe ich Ihre erste Frage auch richtig beantwortet. Sie haben mir aber in der zweiten Nachfrage einen völlig neuen Sachverhalt geschildert, der mit der ersten Anfrage eigentlich wenig zu tun hat. Allein aus diesem Grund können Sie nichts mit der Antwort anfangen. Aufgrund dieser Umstände bin ich nicht gewillt, Ihnen entgegenzukommen. Schließlich macht auch der Ton die Musik!
Marcus Alexander Glatzel
Rechtsanwalt