Mindestmietdauer wegen Finanzierung baulicher Veränderungen?
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
mietvertrag am 01.02.09 geschlossen. 1raum-wohnung mit 19 qm. bin 27 jahre alt- mieter. inhalt mietvertrag: 2.mietdauer: das mietverhältnis beginnt am 01.02.09 und wird für drei jahre geschlossen. danach verlängert sich das mietverhältnis um jeweils ein weiteres jahr, wenn es nicht mindestens 3 monate vorher schriftlich gekündigt wird. 18. kündigung: das kündigungsrecht der mietvertragsparteien richtet sich nach den gesetzlichen vorschriften.da durch den vermieter bauliche veränderungen nach den wünschen des mieters finanziert wurden, ist eine mindestmietdauer von 3 jahren vereinbart wurden. meine dummheit. ich habe den vertrag nicht vorher durchgelesen. ich hätte diesen vertrag nicht unterschrieben. es gab auch keine baulichen veränderungen. möchte jetzt kündigen, wegen familienplanung. handelt es sich um einen richtigen zeitmietvertrag oder wie ich denke, um einen unbefristeten? der vermieter befindet sich zur zeit im ausland.gilt meine kündigung ( zum 30.09.09) als rechtzeitig zugestellt, wenn ich per einschreiben schicke?