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| 19. August 2010 11:27 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Meine Frau (lebt erst 2 Jahre in Deutschland und ist der deutschen Sprache nur bedingt mächtig) ist seit März/April mit einer Free-Mail bei Web.de. Scheinbar hat sie in der Zwischenzeit irrtülich auf den "Web.de Club" umgestellt, der im Monat 5 Euro kostet. Da meiner Frau die Postfachgröße dann zu klein war, hat sie auch Ihre eMails nicht mehr überprüft sondern ist zu GMX gewechselt.

Scheinbar hat web.de meiner Frau per email Mahnungen geschickt (sie war sich ja nicht bewußt über den neuen "Vertrag"), so daß wir jetzt eine schriftliche Androhung mit Inkassobüro, Anwalt, usw. haben (letzte außergerichtliche Mahnung). Der Zugang meiner Frau wurde bereits gesperrt, so daß wir auch keine Möglichkeit haben die individuelle Vertragssituation (wann wurde dieser abgeschlossen) einzusehen.

Außerdem ist web.de unkooperativ und nicht bereit, mir telefonisch im Kundencenter ganz allgemein Auskunft über Vertragslaufzeiten zu geben. Ich verstehe, dass man zum Vertrag meiner Frau nicht mit mir reden kann, aber allgemeine AGB-Angelegenheiten sollten beantwortbar sein. Dieses Vorgehen empfinde ich als absolut unseriös, zumal hier offenbar kostenpflichtige Verträge nur aufgrund von Adressangaben geschlossen werden können, ohne Bankverbindung und Kreditkarte abzufragen. Beides hat meine Frau nicht: weder Konto noch Kreditkarte.

Meine Fragen: Muß ich jetzt die ausstehenden Kosten von 20 Euro lt.Mahnung zahlen (ist das dann offiziell eine Anerkennung des Vertrages, der ja nicht bewußt geschlossen wurde?) und ist der Vetrag jetzt aufgrund der "Aussperrung" durch web.de schon beendet, da man meiner Frau die Dienste ja nicht mehr zur Verfügung stellt? Wie kann ich den Vertrag kündigen falls er doch noch gilt, obwohl dessen Laufzeit mir nicht genannt wird?

19. August 2010 | 11:42

Antwort

von


(1245)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Soweit Ihre Frau einen solchen Vertrag geschlossen hat, müssen auch die Kosten getragen werden. Dann sollten Sie den Vertrag aber umgehend kündigen.

Die Zahlung kann aber auch unter Vorbehalt erfolgen, damit würden dann keine Zustimmungen zu einem vermeintlichen Vertrag eingeräumt.

Wenn Sie nachweisen können, die Mahnungen nie bekommen zu haben, müssen Sie auch die Mahnkosten von 20 € nicht bezahlen.

Soweit web.de Ihre Frau aufgrund der Nichtzahlung die Dienste verweigert, kann man dies auch als fristlose Kündigung verstehen und damit den Vertrag als beendet betrachten.

Sie sollten web.de anschreiben und mitteilen, dass Sie mit dieser fristlosen Kündigung einverstanden sind, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin kündigen, das Geld (außer Mahnkosten bezahlen) und die Dienste nicht mehr in Anspruch nehmen möchten und werden.


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Bewertung des Fragestellers 19. August 2010 | 13:12

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