Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Soweit Ihre Frau einen solchen Vertrag geschlossen hat, müssen auch die Kosten getragen werden. Dann sollten Sie den Vertrag aber umgehend kündigen.
Die Zahlung kann aber auch unter Vorbehalt erfolgen, damit würden dann keine Zustimmungen zu einem vermeintlichen Vertrag eingeräumt.
Wenn Sie nachweisen können, die Mahnungen nie bekommen zu haben, müssen Sie auch die Mahnkosten von 20 € nicht bezahlen.
Soweit web.de Ihre Frau aufgrund der Nichtzahlung die Dienste verweigert, kann man dies auch als fristlose Kündigung verstehen und damit den Vertrag als beendet betrachten.
Sie sollten web.de anschreiben und mitteilen, dass Sie mit dieser fristlosen Kündigung einverstanden sind, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin kündigen, das Geld (außer Mahnkosten bezahlen) und die Dienste nicht mehr in Anspruch nehmen möchten und werden.
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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