Ich möchte Sie daher um eine Einschätzung der folgenden Strategie und ggf. um Alternativvorschläge bitten: 1) Gehe ich recht in der Annahme, dass ich weder als Täter / Mittäter noch als Störer in Anspruch genommen werden kann, da ich mein Netz ordnungsgemäß abgesichert habe und mich ohne vorherige Vorkommnisse keine Belehrungs- oder Kontrollpflichten bezüglich meiner Untermieter treffen, zumal ich ohne selbst in der Wohnung zu wohnen auch keine tatsächliche Kontrollmöglichkeit habe? ... 5) Gesetzt den Fall, es kann nicht nachgewiesen werden, wer von den beiden (oder ob überhaupt einer von ihnen) den Film zum illegalen Download bereitgestellt hat, haften sie dann dennoch auf Schadenersatz, nach dem Motto einer von beiden muss es gewesen sein, und bei ihnen als Eheleute käme das Geld sowieso aus der gleichen Kasse?