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Hund tot unter Narkose beim Röntgen

| 17. Februar 2020 18:40 |
Preis: 60,00 € |

Tierrecht, Tierkaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Kann ein Tierarzt für mögliche Behandlungsfehler, wie Fehldiagnose und unsachgemäße Narkose, haftbar gemacht werden und wie sind die Chancen auf Schadensersatz?

Ja, ein Tierarzt kann für Behandlungsfehler haftbar gemacht werden, allerdings ist der Erfolg eines solchen Rechtsstreits nicht garantiert und kann langwierig sein. Ob ein Behandlungsfehler vorliegt, würde durch ein Gutachten geklärt werden. Auch die Rechtmäßigkeit der Behandlungskosten könnte in einem solchen Verfahren geprüft werden. Wenn Sie einen Rechtsstreit in Betracht ziehen, sollten Sie alle relevanten Unterlagen von den beteiligten Ärzten oder der Klinik anfordern und möglicherweise von einem anderen Tierarzt prüfen lassen, um die Erfolgsaussichten einer Klage abzuschätzen.

Hallo,
ich habe ein ganz traumatisches Geschehn zu verarbeiten.Meine 10jährige Hündin Bella (Bolonka Zwetna, nie krank, keine Medikamente) hatte sich am re Sprunggelenk verletzt und lahmte deshalb - also ab zum Haustierarzt. Dieser röngte und verwies mich mit der Diagnose Bruch des Tarsalgelenks an eine andere Tierarztpraxis.
Dort wurde nochmal geröngt und dieselbe Diagnose gestellt mit der mündlichen Information, dass es ein komplizierter Bruch ist, der in einer Tierklinik operiert werden müßte.
Also habe ich mich an eine Tierklinik gewendet. Im Vorfeld habe ich die vorhandenen Röntgenbilder dort hingeschickt, diese wurden begutachtet und dieselbe Diagnose gestellt und ein OP-Termin vereinbart. Meine Hündin sollte schließlich nicht die nächsten 5-6 Jahre an Schmerzen leiden.Am OP-Tag habe ich mich mit Bella dort vorgestellt. Das Bein wurde untersucht und sie hatte auch an einer bestimmten Stelle des Sprunggelenks Schmerzen. Mir wurde gesagt, dass sie auf der einen Seite Schrauben bekommt und noch festgelegt werden muss, ob auf der anderen Seite eine Platte gesetzt werden muss. Dafür würde am Anfang der OP ein Stress-Röntgen unter Narkose gemacht.
Bei dieser Untersuchung habe ich meine Bella das letzte Mal lebend gesehen, denn dann habe ich sie zur OP dort gelassen..

Am Nachmittag wurde ich angerufen und mir mitgeteilt, dass sie nach dem Stress-Röntgen aus der Narkose aufgeweckt werden sollte und dabei das Herz stehen geblieben ist. Sie bekam eine Spritze - nichts, dann eine zweite Spritze, nach der ihr Herz nochmal kurz schlug, es dann aber zum Kammerflimmern kam und Bella auch mitttels Herzmassage nicht reanimiert werden konnte.
So konnte ich sie nur noch tot nach Hause holen und für mich iist eine Welt zusammen gebrochen.....
Mir wurde dann gesagt, dass es kein Bruch war, sondern "nur" eine Kapselband-Dehnung und ein kleiner Riß. Nach 3-4 Wochen geschientem Bein wäre sie wieder fit gewesen. Das kann ich bis heute nicht verstehen ....

Nun meine Fragen:
1. Kann man wirklich auf den Röntgenbildern nicht erkennen, dass es kein Bruch ist ?? Oder sollte ich der Praxis unterstellen, dass sie nur Geld erdienen wollten ?
2. Vor der OP wurde Blut untersucht (die Werte habe ich erst bekommen, als mein Hund schon tot war), Folgende Werte waren rot bzw. nicht in der Norm.: GPT mit 106, NEU mit 4,8, RBC mit 8,09, HGB mit 19,2 MCV mit 69 und HCT mit 56, auf dem Labor war  . Hätte die Narkose da überhaupt gemacht werden dürfen ?
3. Kann man eine Narkose incl. Überwachung nicht so steuern, dass man das Risiko eines Herzstillsstands ausschließen kann ? Ich bin übrigens nicht über die Narkoserisiken aufgeklärt worden - im Gegenteil, mir wurde suggestiert, dass mein Hund wieder ganz gesund wird...

4. Ich habe eine Rechnung über 480 Euro für eine tote Hündin bekommen, ist das rechtens oder nicht ?  (natürlich habe ich die zwei anderen Tierärzte auch bezahlt)



Was empfehlen Sie mir - wie kann ich mit dieser Situation umgehen ??

Ich bin Ihnen für eine Antwort sehr dankbar, meine Gedanken kreisen ständig darum, dass meine Hündin so sinnlos und jung sterben mußte.

Viele Grüße

17. Februar 2020 | 20:02

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:

Es gelten zwar bei einer Behandlung eines Tieres durch einen Tierarzt nicht die gleichen Regelungen wie bei der Behandlung eines Menschen, dennoch kann auch ein Tierarzt für Behandlungsfehler haftbar sein.

Allerding müssen Sie sich auch darüber im Klaren sein, daß ein Rechtsstreit auf diesem Gebiet eine langwierige Angelegenheit sein kann, und ein erfolgreiches Urteil keineswegs garantiert ist.

Daher sollten Sie sich zuvor überlegen, ob Sie bereit sind den Weg einer rechtlichen Auseinandersetzung zu gehen und damit aller Unannehmlichkeiten, die ein solches Verfahren mit sich bringen kann, oder eben nicht.

Zu den rechtlichen Grundlagen:

Inwieweit Ihnen eine Schadensersatzanspruch zusteht, ist wie zuvor erwähnt davon abhängig, ob der Tierarzt einen Behandlungsfehler begangen hat.

Der Umstand, daß hier "nur" eine Kapselband-Dehnung und ein kleiner Riß vorlag, stattdessen jedoch wegen einem Bruch behandelt werden sollte, ist schon etwas merkwürdig.

Ob es sich bei dieser Diagnose und der nachfolgenden Behandlung um einen Behandlungsfehler bzw. eine schuldhafte Fehldiagnose handelt wäre ggf. durch Gutachten zu klären.
Dies gilt gleichfalls für die erwähnten Blutwerte, bzw. für die Frage ob mit diesen Werten überhaupt eine Narkose hätte durchgeführt werden dürfen.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß auch nach der Rechtsprechung des BGH ein Tierarzt grundsätzlich eine Beratung über die Vor- und Nachteile einer Behandlung schuldet.
Allerdings gehe ich davon aus, daß ein Herzstillstand nie komplett ausgeschlossen werden kann.

Inwieweit die Höhe der Rechnung bei einer derartigen Behandlung gerechtfertigt ist, kann im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens ebenfalls durch Gutachten geklärt werden.

Zum weiteren Vorgehen: Wenn Sie eine gerichtliche Auseinandersetzung anstreben, da Sie von einem Behandlungsfehler ausgehen, sollten Sie von den beteiligten Ärzten bzw. der Klinik zunächst sämtliche Unterlagen herausfordern, um ihren Anspruch möglichst gut belegen zu können.

Diese können Sie ggf. vor einem Prozeß nochmals von einem Tierarzt prüfen lassen um die Erfolgsaussichten einer Klage abzuschätzen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt










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Das hatte ich in meiner Anfrage aber so auch nicht angefordert.

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Das hatte ich in meiner Anfrage aber so auch nicht angefordert.


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