Sehr geehrte Anwältin, sehr geehrter Anwalt, mein Sohn und ich haben einen Standard-Mietvertrag auf unbestimmte Zeit mit 3-monatiger Kündigungsfrist über einen Makler unterschrieben, in dem die Schönheitsreparaturen genau gestaffelt sind nach Raumart, Dauer der Nutzung usw., aber die Wohnung wurde völlig unrenoviert übergeben. Vereinbart wurde vor und während der Übergabe, dass die Türen nicht lackiert werden, beim Auszug aber auch nicht von uns lackiert werden müssen. Tapeten an den Wänden müssen von uns erneuert und gestrichen werden, und die Decken müssen gestrichen werden.