(Dieses könnte ich durch Zahlung des für den Unterhalt erforderlichen Betrages abwenden) Gemäß § 529 (2) ist der Rückgabeanspruch ausgeschlossen, wenn demgegenüber (unsauber geschrieben) nicht andere Unterhaltspflichten voran gehen. Der Berechnung des notwendigen Unterhaltes für mich und meine Angehörigen kann sich nach der Düsseldorfer Tabelle orientieren: - Ich selber (Geldverdiener) : € 1000,- - Ehefrau (Hausfrau, kein Verdienst) : € 1050,-? (Über die Höhe bin ich unsicher) - Kind 1: 16 Jahre : € 614,- (Alle Kinder sind leiblich und haben keine Einkommen) - Kind 2: 14 Jahre : € 614,- - Kind 3: 12 Jahre : € 614,- - Kind 4: 8 Jahre : € 525,- - Kind 5: 0 Jahre: € 457,- Summe: € 4874,- Einkommen: Monatliches Nettoeinkommen: ca. € 4330,- (ohne Kindergeld); zuzüglich „Weihnachtsgeld" ca. € 1240,-/12 = ca. € 4433,- Monatliches Nettoeinkommen Ich kann noch berufsbedingte Fahrtkosten von ca. € 250,-/Monat anführen; demgegenüber kann ein Wohnvorteil bezüglich des Eigenheimes angerechnet werden.