Rücktritt trotz Nichtwissen ob Kaufgegenstand defekt?
vom 15.5.2007
20 €
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Kunde A kauft ein technisches Gerät bei Händler B. Das Gerät funktioniert nicht einwandfrei und wird, nach Rücksprache mit Händler B, 2x durch den Hersteller ersetzt. ... "Nachbesserung" erneut ein Fehler am Gerät auftritt, tritt A vom Kaufvertrag zurück und verlangt von B den Neupreis des Gerätes sowie die Erstattung sämtlicher Verbrauchsmaterialien, die für die Nutzung des Gerätes nötig waren, zurück.