Sehr geehrte Damen und Herren, Welche Rechte hat die Ursprungsfamilie (nur meine Mutter und ich sind noch übrig) gegenüber einer Pflegefamilie (dort leben mein Neffe >14J und meine Nichte <14J) und dem Jugendamt (Vormundschaft)? Grund für die Pflegschaft: Tod meiner Schwester vor ca. 1,5 Jahren, Kindsvater nach seiner Ehe mit meiner Schwester (vor Jahren rechtskräftig geschieden, alleiniges Sorgerecht lag bei meiner Schwester) wieder in seiner Heimat zurückgekehrt (ca. 4000km entfernt). Es geht mir neben einer allgemeinen Grundlage auch um einzelne Punkte, die ich aktuell erlebe.