Kündigungsfrist eines Zeit- und Staffelmietvertrags
vom 9.5.2006
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Elmar Dolscius / Kronberg
Hallo, folgende Frage: welche Kündigungsfrist muss ich einhalten und zu welchem Termin kann ich Kündigen? Inwieweit gilt hier evtl. die Änderung im Mietrecht (dreimontige Kündigungsfrist) und ist evtl. durch die langfristige Staffelmiete der ursprüngliche Kündigungstermin bzw. Kündigungsfrist hinfällig?