Gericht bleibt untätig bzw. antwortet nicht auf Antrag
vom 24.3.2009
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Martin P. Freisler / Mainz
Ich habe beim zuständigen Insolvenzgericht am 15.Februar 2009 einen schirftlichen Antag gestellt in dem ich um die Feststellung nach §36 Abs.4 S.1 Inso darum ersuche, das eine vom Finanzamt anerkannte Umsatzsteuerrückzahlung, die von dort irrtümlich an den Insolvenzverwalter überwiesen wurde, n i c h t in die Insolvenzmasse fällt, sondern in voller Höhe an mich zu erstatten ist. ... Der Insolvenzverwalter besteht auf Vorlage des Gerichtsbescheides, da er sonst das Geld an die Gläubiger auszahlt und ich ungerechterweise dann völlig leer ausgehe.Eine Rückholung ist dann nicht mehr möglich.