Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Rechte des Reisenden/
2. Hat das Hotel korrekt gehandelt?
Das Hotel hat nicht korrekt gehandelt. Sie haben als Reisender mit dem Reiseunternehmen, nicht aber mit dem Hotel einen Vertrag geschlossen. Insofern haben Sie Ihre Leistung durch Zahlung an den Reiseveranstalter erbracht. Das Hotel selbst hat eine Forderung an diesen Reiseveranstalter.
3. Wie kann ich verhindern, das Hotel doppelt zahlen zu müssen?
Sie sollten zunächst versuchen, die Kreditkartenzahlung rückgängig zu machen. Ist dies nicht möglich, so müssen Sie den Zahlungsbeleg/ Rechnung des Hotels gegenüber dem Reiseveranstalter bzw. dem Insolvenzverwalter gegenüber einreichen und geltend machen.
4. Muss das Kreditkartenunternehmen den Schaden übernehmen?
Eine Haftung des Kreditkartenunternehmens sehe ich hier nicht, es sei denn, da Sie die Zahlung bzw. Belastung ja eigenverantwortlich "in Auftrag gegeben haben".
5. Reichen Sie die Zahlungbelege/ Rechnung bei Neckermann bzw. dem Insolvenzverwalter ein.
6. Versuchen Sie nochmals mit dem Hotel zu reden und Ihr Geld zurückzufordern, ebenso versuchen Sie bitte, das Geld über die Kreditkarte zurückbuchen zu lassen.
Nach Rückkehr aus dem Urlaub sollten Sie sämtliche Belege dem Insolvenzverwalter zukommen lassen und Erstattung fordern.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 30.09.2019 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
HInter der Twiete 28
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Tel: 040-41186796
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Rechtsanwältin Wibke Türk
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Leider hat sich wohl ein Missverständnis eingeschlichen.
Mit der Kreditkartenzahlung war nicht die Zahlung an das Hotel gemeint, sondern die Zahlung an Neckermann/TC.
Das Hotel hat die TC Buchung am Montag geschlossen und uns mitgeteilt das wir entweder jetzt das Hotel verlassen oder eine neue Buchung ab 23.09. machen.
Für diese Buchung wurde uns beim Auschecken (02.10.) entsprechend die Rechnung präsentiert und wurden aufgefordert zu zahlen. Nach langer Diskussion haben wir schliesslich mit EC Card gezahlt um weitere Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Können wir das Geld durch die Bank zurückfordern?
Kann die Zahlungsaufforderung vom Hotel als Betrug betrachtet werden?
Ist es vielleicht besser die Zahlung an das Hotel durch ein Gericht zurückzufordern (wg. Betrug)?
Vielen Dank
Ihre Nachfrage möchte ich wie folgt beantworten.
Sie können versuchen, die Lastschrift durch Ihre Bank zurückbuchen zu lassen.
Tatsächlich durfte das Hotel Ihnen gegenüber das Geld nicht fordern, da hier nur ein Vertrag mit dem Reiseveranstalter, nicht aber mit Ihnen vorliegt.
Sie sollten droingend die ZURICH Versicherung informieren, da diese Gelder an die Hotels ausgezahlt hat unter der Bedingung, dass eben nicht die Hotels an die Urlauber herantreten.
Problematisch ist eine gerichtliche Geltendmachung, wenn das Hotel im Ausland liegt.
Hiervon würde ich zunächst abraten.