Arbeitsmittel im Home Office
vom 3.3.2023
für 64 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Timm Jacobsen / Isernhagen
Sehr geehrte Steuerexperten, folgender Sachverhalt: Steuerjahr 2022, Angestellter bei einer Bundesbehörde, Dienstvereinbarung mit Anwesenheitspflicht im Büro für mindestens 40 % der Wochenarbeitszeit, 60 % entsprechend im Home-Office, Home-Office wird umgesetzt über einen USB-Boot-Stick an privaten Geräten, kein Arbeitszimmer steuerlich geltend gemacht, sondern HO Pauschale genutzt. ... Das Finanzamt verlangte daraufhin eine Begründung für die volle Absetzbarkeit, weil eine hundertprozentige berufliche Nutzung unüblich sei. ... Das Finanzamt schreibt nunmehr: „Sie arbeiten für XXX Bund.