Pflichtteil Kind und Testament
vom 29.12.2021
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Stefan Kolditz / Jübek
Nun wird das Bezugsrecht, z.B. bei einer Lebensversicherung, normalerweise nicht dem Erbe zugeschlagen, da dies eine bindende Vereinbarung mit dem Versicherer darstellt.