ALG trotz vorausgegangenem Beschäftigungsverbot?
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Meine Frage ist nun, ob ich auch trotz des verordneten Beschäftigungsverbotes, anspruch auf das volle Arbeitslosengeld hätte, da ich die letzten 3 Monate dann nicht gearbeitet hätte und somit auch nicht voll für einen neuen Arbeitsplatz zur Verfügung stünde, es sei denn es wäre eine andere Tätigkeit in meinem Berufsfeld (Krankenschwester), die nicht unter das MuSchG fallen(gibt es ja auch...).