Prüfung Kaufvertrag ETW
beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
B. bei Besitzübergabe vor vollständiger Kaufpreiszahlung, -auf die Möglichkeit der Kaufpreishinterlegung beim Notar, -auf die Haftung des Grundbesitzes für etwaige Rückstände an öffentlichen Lasten und Abgaben, Umlegungs- und Erschließungskosten; der Veräußerer garantiert hierzu, dass bei Besitzübergang solche Rückstände nicht bestehen, -dass jeder am Vertrag Beteiligte für Kosten und Grunderwerbsteuer unabhängig von den getroffenen Vereinbarungen gesamtschuldnerisch haftet, -dass alle getroffenen Vereinbarungen beurkundet sein müssen, da sonst die Gefahr der Nichtigkeit des ganzen Vertrages besteht, -dass bei öffentlich gefördertem Wohnraum Besonderheiten bestehen; der Veräußerer garantiert hierzu, dass weder sozialer Wohnungsbau noch Wohnungsbindung oder Wohnraumförderung besteht, -auf die Spekulationssteuerfrist nach Einkommensteuergesetz, -dass der Notar weder eine steuerliche noch eine wirtschaftliche Beratung übernimmt, -auf die verschuldensunabhängige Haftung bei abgegebenen Garantien. ... Zur Bestellung dieser Grundpfandrechte in beliebiger Höhe zugunsten inländischer Versicherungsunternehmen, Kreditinstitute und -anstalten, dinglicher Zwangsvollstreckungsunterwerfung und nachstehender Änderung der Zweckbestimmungserklärung erteilt der Veräußerer dem Erwerber hiermit Vollmacht unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB.