Wer muss für den Wasserschaden aufkommen?
vom 8.10.2008
60 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben vor ein paar Tagen unseren Mietvertrag unterschrieben. Altbau 1 OG Berlin . Nun sanieren wir die Wohnung nach Absprache mit der HV umfangreich.Es besteht ein Anhang am Mietvertrag der die Renovierung des Bades genau beschreibt.