Kündigung im Urlaub / Abgeltung von Arbeitstagen mit Freistellung & Provision
vom 11.3.2015
33 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Zudem klage ich auch auf die Auszahlung der 4 Urlaubstage (an denen ich dann krank geschrieben war), während er argumentiert, diese seien mit der Freistellung (im Vertrag steht: mit Freistellung sind alle Urlaubstage abgegolten) abgegolten. ... Desweiteren behauptet er jetzt bei einem der groesseren Vertragsabschlüsse nicht gefragt worden zu sein, er hat den Vertrag aber erst nach dem Verkauf seines Unternehmens reklamiert, da es jetzt nicht mehr ins Konzept des neuen Eigentümers passt. Vorher hat er den Vertrag bereits gesehen, aber nichts beanstandet.