Deswegen wollte ich die PS3 dem Verkäufer zurücksenden, was dieser aber ablehnt, u.a. mit dem Hinweis, er habe die PS3 mit folgendem Hinweis verkauft: „Laut neuem EU-Recht muß ich Sie darauf hinweisen daß es sich hierbei um eine private Auktion handelt und das Gerät von Umtausch, Garantie und Rückgabe ausgeschlossen ist.“ Folgende Aussagen des Verkäufers sind aus meiner Sicht jedoch nachweislich verkehrt: 1. ... Habe ich das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten („Recht auf Wandlung“ nennt sich das, glaube ich)?