Sehr geehrter Fragender,
die Benennung aller Daten des Schuldners im Internet ist nicht zulässig.
Auch die Benennung von Daten in Verbindung mit einer Belohnung oder mit der Tatsache, dass dieser Schulden bei Ihnen hat.
Es handelt sich dabei laut Landgericht Koblenz vom 17.4.2008 - 1 O 484/07
bei der Veröffentlichung der persönlichen Daten auf einer Webseite um einen widerrechtlichen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Zudem handelt es sich bei einer derartigen Veröffentlichung um ein negatives Werturteil, da die Person als säumiger Schuldner mit schlechter Zahlungsmoral dargestellt und kritisiert wird.
So sehr ich Ihre Verärgerung verstehen kann, ist dies aber rechtlich nicht zulässig.
Ggf. sollten Sie in einigem Abstand eine erneute Anfrage beim Einwohnermeldeamt starten, manchmal dauern Ummeldungen von Personen länger.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter
Diese Antwort ist vom 22.02.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a
27753 Delmenhorst
Tel: 04221-983945
Web: http://www.drseiter.de
E-Mail:
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Strafrecht
Sehr geehrte Frau Dr. Seiter,
vielen Dank für die rasche Beantwortung.
Ich habe das Urteil des Landgerichts, auf welches
von Ihnen verwiesen wurde, gerade gelesen.
Allerdings geht es doch dort um eine als
"Allgemeines Schuldnerverzeichnis" bezeichnete
Web-Site, die in der Tat die dort aufzufinden
Personen als säumige Schuldner qualifiziert.
Wie sieht es rechtlich, wenn man jemand ohne
Angabe von Gründen einfach nur sucht
und dazu seine Daten, die ohnehin (z.B. im
Handelsregister) öffentlich verfügbar sind,
verwendet ?
Besten Dank und Ihnen noch einen schönen
Abend und eine erfolgreiche Arbeitswoche :-)
Vielen Dank für Ihre Nachfrage!
Wenn Sie ohne Kommentar/Angabe von Gründen die Person suchen und hierzu Personendaten niederschreiben, so handelt es sich dabei um ein "Erfassen" im rechtlichen Sinne, was ebenso nicht zulässig ist ohne die Einwilligung der betreffenden Person.
Anders sähe es aus, wenn es sich um Daten einer nicht-natürlichen Person handelt. Sie wollen aber ja die Person und nicht eine Firma suchen.
Auch bei einer Firmensuche ist es gefährlich, nicht den Ruf der Firma herabzuwürdigen.
Ich bedaure, Ihnen keine anderen Auskünfte zu geben. Aber die von Ihnen angedachte Suchanzeige ist rechtlich nicht zulässig.
Sie sollten entweder - wie oben angegeben - vorgehen oder einen Rechtsanwalt oder ein Detektivbüro einschalten.
Viele Grüße Dr. C. Seiter