Sehr geehrter Ratsuchender,
sofern Mauer und Hecke tatsächlich auf dem Nachbargrundstück stehen, hat der Nachbar das Recht, Sie unter Fristsetzung zur Entfernung aufzubauen. Erfolgt das nicht, kann der Nachbar im Rahmen der Selbstvornahme dann diese Arbeiten selbst durchführen und die entstandenen Kosten dann vor Ihnen fordern.
Insoweit gibt es leider gar nichts zu beschönigen - das Recht steht nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung eindeutig auf Seiten des Nachbarns.
Allerdings muss die Frist auch angemessen sein und da dürfte eine Woche viel zu knapp bemessen sein.
Hier sollten Sie nun auf den Nachbarn zugehen und um eine angemessene Frist - vier Wochen dürften angemessen sein - bitten.
Oder Sie warten ab, ob der Nachbar trotz zu kurzer Frist tatsächlich die Arbeiten vornimmt, verweigern dann die Kostenübernahme, da Sie eben keine Gelegenheit hatten, innerhalb einer angemessenen Frist die Arbeiten selbst vorzunehmen.
Möglich wäre auch eine Einigung mit dem Nachbarn über die Beibehaltung des jetzigen Zustandes ggfs. unter Abkauf dieses Grundstücksstreifens.
Andere rechtliche Möglichkeiten haben Sie leider nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg