Arbeitslos mit Nebenjob oder teil-arbeitslos? Oder was!?
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Der neue Vertrag ("normaler" Festangestellter, also keine Zeitarbeit, keine geringfügige Beschäftigung etc) sieht eine Probezeit vom 6 Monaten vor, mit 1-monatiger Kündigungsfrist zum Monatsende. Sollte ich die Probezeit bestehen, verlängert sich der Vertrag unbefristet. ... Das Wort "Teilzeit" fällt in diesem neuen Vertrag nicht, d.h. die 10 Stunden sind die Vollzeit für diese Arbeit.