Funktionsübertragung bei gemeinsamer Arbeit an Website
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Neben Person A gibt es im Wesentlichen drei weitere Personen (B, C und D), die an der Website arbeiten und dabei entweder die personenbezogene Daten verwenden oder zumindest mit diesen Daten in Kontakt kommen können: Person B bearbeitet E-Mails, die über das Kontaktformular eingehen und beantwortet diese entweder selbst oder leitet sie ggf. an Person C oder D zur Beantwortung weiter. ... Gemietet werden der Server und der genutzte E-Mail-Dienst ebenfalls von Person D (dabei schließt Person D mit dem Server- und E-Mail-Dienstanbieter Verträge zur Auftragsdatenverarbeitnug). ... Neben diesen technischen Dingen ist aber auch nicht ausgeschlossen, dass Person D hin und wieder inhaltliche oder zumindest weniger technische Arbeiten durchführt und dabei ebenfalls mit personenbezogenen Daten in Kontakt kommt bzw. diese zur Durchführung der entsprechenden Aufgabe nutzt.