Habe was erfahren !
Was die Vereinbarungen des Mietvertrags angehen, etwas Renovierungsklausel muss ich ich daran gebunden halten, da der Mieter ja nich hätte wissen können, wer die echten Eigentümer sind, Ansprüche gegen den Miteigentümer auszuspreche hält er wege der Beweisbarkeit für sehr schwieirg... ... Meine Hauptfrage ist daher, ob es möglich ist, die Mieter oder den anderen eigentümer zu zwingen, dass das Geld aufs Gemeinschaftskonto geht und darf der Mieter sich erst mal so weigern ?