Ich bin ausgezogen, sie wohnt mit den 2 gemeinsamen Kindern in der (noch) gemeinsamen Eigentumswohnung - Scheidungsantrag ist eingereicht - gemeinsame Eigentumswohnung, je zur Hälfte, Schulden noch vorhanden - Tilgung und Zinsen zahlte bislang die Noch-Ehefrau - es existiert bereits ein Trennungsunterhalttitel, wonach ich T-Unterhalt zahlen muss, worin bei der Noch-Ehefrau Zins und Tilgung einerseits und Wohnvorteil andererseits berücksichtigt sind. ... Weiterhin will er in die Kalkulationen - sowohl für den Trennungsunterhalt als auch für den nachehelichen Unterhalt- folgendes einstellen: - weiterhin Berücksichtigung von Zins und Tilgung für die Noch-Frau. Auswirkung auf mich: ich habe meine Anteile verkauft, finanziere denoch weiterhin durch Leistung des Trennungs bzw nachehelich Unterhalts, auf unbestimmte Zeit, die Wohnung die mir nun gar nicht mehr gehört. - Berücksichtigung des Wohnvorteils für die Noch-Frau - mir werden die auf dem Markt höchstmöglich erzielbare Zinsen für den Auszahlungsbetrag als Einkommen zugerechnet Frage: sind die 3 Punkte die der Rechtsbeistand der Noch-Frau gerichtlich durchsetzen will, sowohl bezüglich Trennungsunterhalt als auch nachehelicher Unterhalt, rechtlich in Ordnung?