Wir sind bereit, den Schaden privat zu begleichen möchten aber, dass die Reperatur auch tatsächlich durchgeführt wird und wir den Schaden nach Vorlage der Rechnung begleichen können. Der Geschädigte fordert von uns nun, den Betrag an ihn zu zahlen der im Gutachten der Versicherung festgelegt wurde ohne Vorlage einer Rechnung.Die Kosten der Reparatur laut Gutachten bezieht sich überwiegend auf Arbeitsleistung, da der Materialanteil verschwindend gering ist ( Polierpaste und Watte). ... Kann ich als Privatperson verlangen, dass der Schaden auch behoben und mit Rechnung belegt wird oder ich muss ich ihm die im Gutachten veranschlagten Netto-Kosten (ohne MwSt.) zahlen?