Kündigung Mietverhältnis - gesetzliche ´Rechtsschutz´ der Mieterin höheres Gut ?
vom 10.4.2006
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Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Falle bei einer ordentlichen Kündigung 9 Monate. ... So müssen wir befürchten, sollten wir eine Kündigung wegen <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 573 BGB: Ordentliche Kündigung des Vermieters">§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB</a> aussprechen, dass einerseits diese aufgrund formaler Unzulänglichkeiten nicht ´wasserdicht´ ausfallen könnte und andererseits die Mieterin doch noch und (wenn sie es darauf anlegt) erst kurz vor Ende der Frist Widerspruch dagegen einlegt. ... Im Gegenzug müsste sie uns dann verbindlich zusagen, dass Sie auf einen Widerspruch gegen die Kündigung verzichtet und bis spätestens zum Ablauf der 9 Monate die Wohnung geräumt hat.