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GEZ Kündigung - Wer soll das noch verstehen?

19. Juli 2011 17:57 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Patrick Hermes

Am 07.10.2009 habe ich meine Teilname am Rundfunk abgemeldet, da ich zum 28.11.2009 meine Wohnung gekündigt habe und zu meiner Lebenspartnerin gezogen bin, bei der alle Rundfunkgeräte bereits vorhanden sind und auch die Gebühren bezahlt werden. Am 13.10.2009 teilte die GEZ mir mit, dass eine Abmeldung aus diesem Grund vom Gesetzgeber nicht zugelassen ist. Weiterhin wurde ich aufgefordert, falls ich keine Rundfunkgeräte mehr zum Empfang bereit halte die Teilnehmernummer bekannt zu geben unter der die Gebühren für den gemeinsamen Haushalt gezahlt werden.
Am 03.12.2009 habe ich der GEZ die Gewünschte Auskunft erteilt. Eine Meldebestätigung der Gemeinde habe ich dem Schreiben beigefügt.
Statt einer Antwort kam allerdings eine Mahnung.
Am 13.06 2010 habe ich der GEZ den Sachverhalt ein weiteres mal mitgeteilt.
Nach weiteren Mahnungen habe ich am 13.09.2010 ein weites mal den gleichen Sachverhalt geschildert. Darauf teilte mir die GEZ mit, dass für das Radio in meinem Kfz. gebühren zu entrichten seien.
Am 24.10.2010 Habe ich der GEZ geschrieben, dass seit Dezember 2009 von meiner Lebenspartnerin und mir nur ein gemeinsames Fahrzeug genutzt wird und dass laut Gebührenordnung das darin befindliche Radio als gebührenfreies Zweitgerät gilt.
Auch auf diesen Brief erfolgte keine Antwort. Statt dessen bekam ich von der Stadt Cottbus e eine Zahlungsaufforderung bzw. Ankündigung der Zwangsvollstreckung gegen die ich am 04.04.2011 begründeten Einspruch eingelegt habe.
Am 02.05.2011 teilt die GEZ mit, dass sie mein Schreiben an die Stadtverwaltung Cottbus erhalten haben und darauf hin mein Gebührenkonto überprüft haben. Gleichzeitig übersenden sie mir eine Kopie eines Schreiben vom 17.11.2010 ( das ich nie erhalten habe) in dem sie sie Fragen, auf wen das gemeinsam genutzte Radio im Kfz angemeldet ist(habe ich bereits mit Schreiben v.13.09.2011 beantwortet) .
Diese Auskunft habe Ich der GEZ mit Schreiben vom 18.05.2011 erteilt.
Statt einer Stellungnahme der GEZ erhielt ich mit Datum vom 10.06.2011 von der Creditreform eine Forderung über 82,84 gegen die ich ebenfalls Einspruch eingelegt habe.
Die Angelegenheit gipfelt in einem Schreiben vom 13.07.2011 in dem die GEZ mir mitteilt, dass sie mein Teilnehmerkonto mit Ablauf06.2011 abgemeldet haben, gleichzeitig aber 149,01 EUR in Rechnung stellen, da der Gesetzgeber rückwirkende Abmeldungen nicht vorsieht. Gleichzeitig kommt ein Brief von der Creditreform, Datum 18.072011 mit einer Forderung von 83,94 EUR (einschl. Nebenkosten).
Wer soll das noch verstehen?
Welchen Rat für mein weiteres Vorgehen können sie mir geben?

Sobald Sie Ihre Rundfunkgeräte ganz oder teilweise abgeschafft haben, müssen Sie dies der GEZ melden. Die Gebührenpflicht endet dann nach Ablauf des Abmeldemonats. Zurückliegende Gebühren werden bei verspäteter Abmeldung nicht erstattet! Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie die Gebühren aber bereits im Jahr 2009 abgemeldet.

Wie bei jeder Kündigung gilt auch für die Abmeldung bei der GEZ: Sie müssen den Zugang der Abmeldung bei der GEZ beweisen! Es wird diesseits davon ausgegangen, dass Sie die Abmeldung nicht per einfacher Post übersandt haben, Sie also den Zugang beweisen können.
Sollte die GEZ trotz ordnungsgemäßer Abmeldung bereits im Jahr 2009 versuchen, die Gebühren einzutreiben, kann gegen den Gebührenbescheid und auch die Vollstreckung Widerspruch und nach dessen Zurückweisung die Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden. Sie sollten die GEZ aber hinweisen unter Übersendung einer Kopie der Abmeldung im Jahr 2009 dass Sie sich bereits 2009 abgemeldet haben.
Ansonsten wie gesagt Widerspruch gegen den Bescheid.
Mit besten Grüßen

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