Sobald Sie Ihre Rundfunkgeräte ganz oder teilweise abgeschafft haben, müssen Sie dies der GEZ melden. Die Gebührenpflicht endet dann nach Ablauf des Abmeldemonats. Zurückliegende Gebühren werden bei verspäteter Abmeldung nicht erstattet! Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie die Gebühren aber bereits im Jahr 2009 abgemeldet.
Wie bei jeder Kündigung gilt auch für die Abmeldung bei der GEZ: Sie müssen den Zugang der Abmeldung bei der GEZ beweisen! Es wird diesseits davon ausgegangen, dass Sie die Abmeldung nicht per einfacher Post übersandt haben, Sie also den Zugang beweisen können.
Sollte die GEZ trotz ordnungsgemäßer Abmeldung bereits im Jahr 2009 versuchen, die Gebühren einzutreiben, kann gegen den Gebührenbescheid und auch die Vollstreckung Widerspruch und nach dessen Zurückweisung die Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden. Sie sollten die GEZ aber hinweisen unter Übersendung einer Kopie der Abmeldung im Jahr 2009 dass Sie sich bereits 2009 abgemeldet haben.
Ansonsten wie gesagt Widerspruch gegen den Bescheid.
Mit besten Grüßen
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