Sehr geehrter Fragesteller,
höhere Mieten im Falle eines Eigenbedarfs sind kein Hinderungsgrund und erst Recht kein Härtefall. Dies wären Krankheiten, Kinder oder sonstige Umstände, die einen Umzug unmöglich erscheinen lassen. Ein anderer Stadtteil ist dabei durchaus zumutbar.
Spezielle Fristen zur Eigenbedarfskündigung gibt es nicht, Sie müssen allerdings die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten, hier sind es sechs Monate.
Der Mieter kann dagegen Widerspruch einlegen, allerdings nur bis maximal zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist. Hier müsste er dann alle Argumente vortragen, die für den Härtefall sprechen.
Wenn er die Wohnung sodann nicht räumt, müsste eine Räumungsklage erhoben werden.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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Hallo Herr Hoffmeyer
danke für die Antwort, empfiehlt es sich die Eigenbedarfskündigung durch einen Anwalt prüfen zu lassen bevor diese versendet wird?
Kann im Gegensatz zur Kündigung auch ein in beiderseitigen Einverständnis unterzeichneter Aufhebungsvertrag verwendet werden, birgt dieser Vorteile bzw. kann der Mieter gegen einen solches Dokument auch noch widersprechen wenn er es unterzeichnet hat?
Mit welchen Kosten muss für die Anwaltliche Unterstützung rechnen wenn der Mieter widerspricht?
Beste Grüße
Jan
Sehr geehrter Fragesteller,
da eine Eigenbedarfskündigung genauestens begründet werden muss, empfiehlt sich dies, da es sonst dazu führen kann, dass gar die gesamte Kündigung unwirksam ist und die Räumungsklage verloren ginge.
Der Aufhebungsvertrag wäre die sauberste Lösung. Wenn er sich dann weigern würde, müsste zwar dennoch eine Räumungsklage angestrengt werden, die dann aber im Urkundenverfahren problemlos durchgeht.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Die Kosten für die Überprüfung der Rechtssicherheit der Kündigung belaufen sich auf € 249,90 brutto.
Die weiteren Kosten hängen von de Immobilie und der Miethöhe ab. Generell muss hier mit 1.500,00 - 2.000 Euro gerechnet werden, die dann aber auch bei der Gegenseite geltend gemacht werden könnten.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt