Die Situation ist wie folgt: - Im Rahmen einer Scheidung beansprucht meine Frau einen Zugewinnausgleich über den Wert unserer bisherigen gemeinsamen Wohnung. - Ich bin Alleineigentümer der Wohnung - Wir sind aktuell "getrennt lebend", meine Frau wohnt im Moment mit unseren beiden Kindern (10 und 11 Jaher alt) in der Wohnung - Die Wohnung hat einen Wert von ca. 200.000 Euro Meine Frau beansprucht 50% als Zugewinn, also 100.000 Euro Sie möchte nun als "Sicherheit" (wie sie es nennt) diese 50% bzw. 100.000 in Form einer Grundschuld zu ihren Gunsten eintragen lassen Meine Fragen: Im Moment kann ich als Alleineigentümer über die Wohnung verfügen wie es mir recht ist, insbesondere steht mir das Recht zu, meine Wohnung jederzeit zu verkaufen. ... Gehört die Wohnung dann also immer noch mir allein - oder zu 50% meiner Frau? - Wir haben uns in einem Gespräch dahingehend geeinigt, dass mir meine Frau nach der Scheidung meinen Anteil an der Wohnung abkauft um mit den Kindern in der Wohnung bleiben zu können.