Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Es fällt keine Erbschaftssteuer an, wenn Sie in den letzten 10 Jahren keine weiteren Schenkungen, die den Betrag von 400.000 € überschreiten würden, unternommen haben und auch in den nächsten 10 Jahren keine weiteren Schenkungen machen, die über 400.000 € liegen.
Die Schenkung ist grundsätzlich einkommenssteuerneutral. Dies ändert sich jedoch, wenn eine nicht getilgte Hypothek übertragen wird. Diesen Vorgang bewertet das Finanzamt als gemischte Schenkung. Dies hat zur Folge das der Darlehenswert als anteiliger Verkaufspreis betrachtet wird, insoweit kommt die Spekulationssteuer ins Spiel.
Ob es Sinn macht, jetzt noch 2-3 Jahre zu warten, hängt von den konkreten Zahlen (Wert der Tilgung und Steuersatz Ihres Sohnes) ab. Dies kann ich an dieser Stelle nicht einschätzen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine eingehende Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
danke für die schnelle Antwort.
trifft der Hinweis,dass bei der Übertragung einer nicht getilgten Hypothek die Spekulationssteuer ins Spiel kommt auch dann zu, wenn die Hypothek deutlich niedriger als der ursprüngliche Kaufpreis ist?
Danke im Voraus für die Information
Vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich gerne beantworte. Zudem möchte ich mich für die Verzögerung entschuldigen, diese war sowohl beruflich als auch technisch bedingt.
Die Hypothek kann, auch wenn sie gering, ist Einkommensteuer auslösen. Allerdings kann ich genaueres ohne die Kenntnis der genauen Umstände freilich nicht sagen.
Ich wünsche Angenehme Festtage.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Rübben