Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Zunächst sind die jährlichen Mieteinnahmen der Wohnung zu ermitteln. Diese ergeben sich wie folgt:
Wohnfläche x Kaltmiete pro qm nach Mietspiegel x 12 Monate.
Die 81jährige Mutter hat laut offizieller Sterbetabelle 8,89 weitere Lebensjahre. Abschließend ist noch der Kapitalisierungszinssatz zu ermitteln:
Jahrliche Mieteinnahmen x 5,5% / 100 * 8,89 = EUR X
Diese EUR X sind dann mit 8,89 zu multiplizieren und das ist der wert des Wohnrechts.
Diesen Wert können Sie vom Kaufpreis abziehen. Pflege etc können Sie im Durchschnitt berechnen und in Abzug bringen. Diese hängt vom Pflegegrad etc ab. Da hier sehr viele Unbekannte sind, kann ich diesen Wert nicht pauschal berechnen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Alex Park
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