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1.385 Ergebnisse für arbeitsvertrag änderung

Änderungskündigung wegen Verringerung der Arbeitszeit?
vom 5.8.2013 52 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Schriftliche Mitteilung (mit meiner Unterschrift) an den Steuerberater, der die Lohnabrechnungen macht, sonst keine Änderung des Arbeitsvertrages. 2009 habe ich ihre Arbeitszeit aufgrund meiner damaligen Elternzeit (1Jahr lang 3 Tage Woche) von 24h auf 30 h Stunden erhöht, ohne Änderung ihres Arbeitsvertrages. ... Nun zum meinen Fragen: Sind die jeweiligen Arbeitszeiterhöhungen eine Erweiterung ihres Arbeitsvertrages und damit Gegenstand des Arbeitsvertrages?
Sozialversicherungspflicht mit gelegentlichen Einkommen unter 450,00 Euro
vom 4.4.2018 51 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Ich habe in den letzten Monaten Einkommen von unterschiedlicher Höhe gehabt. Dezember 576 Euro, Januar 372 Euro, Februar 502 Euro und im März 437 Euro. Ursprünglich war ein Betrag von ca. 600 Euro geplant, durch nicht wahrgenommene Schichten meinerseits, geriet ich unterhalb der Verdiensthöhe.
Arbeitsrecht- Grauzone
vom 31.3.2025 für 55 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Zu keinem Zeitpunkt wurde im Gespräch mit dem Vorgesetzten erwähnt, dass die Änderung dauerhaft ist. ... In dem Dokument steht zwar nicht ausdrücklich, dass die Änderung nur für die Dauer der Elternzeit gilt (was ich als selbstverständlich angesehen habe), aber es steht auch nicht, dass die Änderung dauerhaft ist. ... Text aus der Vereinbarung: "...wird in Ergänzung zum Arbeitsvertrag vom 15.11.2016, Änderungsvereinbarung vom 07.08.2017, 22.10.2018 sowie 18.08./19.08.2022 folgendes vereinbart: Zu § 3 – Arbeitszeit: (1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen ab 01.02.2025 19,5 Stunden (entspricht 50 % einer Vollzeitbeschäftigung von 39 h/Woche).
Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag, öffentlicher Dienst
vom 25.9.2004 20 € Historischer Preis
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Da man es seitens der Personalstelle sowie des Personalrats bei meiner Einstellung und den zuvor geführten Einstellungsgesprächen versäumt hat, mich über diese bestehende Betriebsvereinbarung, die dann Bestandteil meines Arbeitsvertrages geworden wäre, zu informieren, bzw. mir ein Exemplar dieser Betriebsvereinbarung auszuhändigen, fühle ich mich lediglich an die mündliche Vereinbarung des 5-Wachensystems mit Extraschichten, als Bestandteil meines Arbeitsvertrags, gebunden und bin der Meinung, dass eine neue Dienstvereinbarung, die ein 4,5-Wachensystem beinhaltet, für mich nicht rechtsverbindlich sein kann, zumal ich mir bei Kenntnis dieser Tatsache sicherlich reiflicher überlegt hätte, diesen Dienstposten überhaupt antreten zu wollen.
Überprüfung Arbeitsvertrag
vom 16.12.2006 75 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Der ausgelobte Betrag bezieht sich auf die Durchsicht und Kommentierung zweier Arbeitsvertragsentwürfe: a) Vorschlag des künftigen AG b) Gegenvorschlag / Änderungen des künftigen MA Die beiden Dokumente sende ich Ihnen ggf. per Mail zu und erwarte die Rückantwort - in angemessener Frist, jedenfalls aber bis Montag früh 05:00 ebenfalls per Mail.
Zurück a. d. Erziehungszeit ist eine Lohnkürzung gerechtfertigt?
vom 28.1.2008 27 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Morgen, zuerst kurze Anhaltspunkte, - seit 08/2000 in der Firma beschäftigt - seit 03/2003 Lohnerhöhung von 7€ auf 8€ - seit 07/2005 Geburt des Kindes somit waren 3 Jahre Erziehungszeit geplant. Folgene Situation, habe meinen Kontakt zur Firma "gepflegt" dadurch bin ich ins Gespräch mit meinem Arbeitgeber gekommen der mir den Vorschlag machte,wenn ich die Möglichkeit habe früher aus der Erziehungszeit zurück zu kommen sollte ich mich bei ihm melden. Geplant war es nicht, da sich aber die Firma vergrößert und Umzieht, habe ich mich entschlossen aus der EZ zu kommen.
Arbeitsvertrag TV-L NRW: Ausschluss Probezeit; Bewertung Vertragsentwurf
vom 21.7.2014 48 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Arbeitsvertrag einer staatlichen Universität X in NRW zur Unterschrift vor. ... Der mir nunmehr vorliegende Arbeitsvertrag lautet: Zwischen der (Staatliche Universität in NRW) und Herrn (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, wohnhaft: Wohnort) wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 (1) Herr (Vorname, Nachname) wir vom xx.xx.xxxx auf unbestimmte Zeit als Vollbeschäftigter in der Funktion eines wissenschaftlichen Mitarbeiters im Sinne von § 44 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG) in der Dienststelle: (Name Fachbereich) beschäftigt und soll nach Maßgabe des Dienstverhältnisses wissenschaftliche Dienstleistungen in Forschung und Lehre erbringen. (2) Im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses sind wissenschaftliche Dienstleistungen im Sinne von § 44 Abs. 1 Hochschulgesetz (HG) zu erbringen. ... Die Lehrverpflichtung beträgt zurzeit für unbefristet beschäftigte wissenschaftliche Mitarbeiter bei Vollbeschäftigung 8 Semesterwochenstunden.. (3) Selbstständige Lehraufgaben im Sinne von § 44 Abs. 2 Satz 2 HG können in begründeten Fällen vom Fachbereichsrat, im Benehmen mit den fachlich zuständigen Professorinnen/Professoren übertragen werden, sie gelten als Erfüllung der Lehrverpflichtung. § 2 Für das Arbeitsverhältnis gelten − der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) − der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) sowie − die Tarifverträge, die den TV-L und den TVÜ-Länder ergänzen, ändern oder ersetzen, in der Fassung, die für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und für das Land Nordrhein-Westfalen jeweils gilt. § 3 Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gilt § 34 Absatz 1 TV-L. § 4 Der Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe E13 TV-L eingruppiert (§ 12 Absatz 2 TV-L) Der Arbeitgeber ist berechtigt, dem Beschäftigten aus dienstlichen Gründen eine andere Tätigkeit im Rahmen der Entgeltgruppe zuzuweisen. § 5 Kann der Beschäftigte auf Grund gesetzlicher Vorschriften von einem Dritten Schadensersatz wegen des Verdienstausfalls beanspruchen, der ihm durch Arbeitsunfähigkeit entstanden ist, tritt er seine Ansprüche auf Schadensersatz insoweit an den Arbeitgeber ab, als dieser dem Beschäftigten Entgelt einschließlcih sonstiger Leistungen fortgezahlt hat. § 6 Es wird keine Nebenabrede vereinbart. § 7 (1) Änderungen und Ergänzungen des Arbeitsvertrages einschließlich von Nebenabreden sowie Vereinbarungen weiterer Nebenabredungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. (2) Änderungen des Namens, des Familienstandes oder der Anschrift sind dem Dezernat x.xx der (Staatliche Universität in NRW) mitzuteilen. § 8 Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung dieses Arbeitsvertrages.
Mutterschutz Kündigung Verlagerung
vom 26.3.2008 80 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Zusätzlich wurden 2002 alle Arbeitsverträge so geändert, dass die Verträge rechtlich über den Berliner Hauptsitz (GmbH) laufen. Ob im Arbeitsvertrag explizit vermerkt ist, das der Arbeitsplatz in Stuttgart ist, ist nicht klar ersichtlich, bitte dies in den Antworten berücksichtigen. ... Vor 2002 gabe es jeweils für Stuttgart wie auch Berlin verschiedene Arbeitsverträge.
Unklarheiten bei Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit nach Elternzeit
vom 28.1.2008 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ist meine Annahme korrekt, dass ich bei einer stundenweisen Anstellung einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben müsste und mein bestehender Vertrag somit hinfällig wäre? ... Aus welchem Grund und mit welcher Frist könnte ich nach Wiedereinstellung in die Vollzeit von ihr gekündigt werden (laut bestehendem Arbeitsvertrag habe ich eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende)?
Pauschale Abgeltung von Überstunden mit dem Gehalt
vom 19.10.2009 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Tag Hier ein Auszug aus einem Arbeitsvertrag, der 1995 geschlossen wurde und seitdem ohne Änderung besteht: 2.Kollektivvereinbarung a, Das Arbeitsverhältnis regelt sich nach den jeweils gültigen Vereinbarungen des Manteltarifvertrages für das ..........gewerbe in Bayern sowie des Einheitlichen Bundesrahmentarifvertrages für die Arbeitnehmer der deutschen ............wirtschaft. b, Künftige Änderungen der Tarifverträge gelten vom Tage des Inkrafttretens der Änderungen auch für dieses Arbeitsverhältnis. 3.