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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
- Da evtl. zu befürchten ist, das die sich das (wenn ich dagegen vor gehen sollte) die Erlaubnis per Nachträglicher AGB Bestätigung (wird direkt nach dem Login angezeigt und bevor man die nicht angenommen hat kann man nichts mehr auf der Seite machen) einholen wollen. Dürfen die mir den Zugang zu den gekauften digitalen Produkten verweigern wenn ich die AGB deswegen ablehne?