Hilfe bzgl. der Formulierung einer Klausel in den AGB
| 9. November 2022 13:26
| Preis:
50,00 € |
Beantwortet von
14:28
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich betreibe ein Tonstudio, und mir stellt sich folgendender Sachverhalt:
Ein Kunde bezahlt pro Stunde für die Aufnahme eines Instruments. Nach abgeschlossener Aufnahme, und mehrmaligem erneuten Anhören im Anschluss wird vereinbart, dass die Aufnahme fertig ist, und jetzt zum Abmischen weiter geschickt wird. Somit ist der Kunde zufrieden.
2-3 Tage später fällt dem Kunden aber ein, dass seine Performance doch nicht ganz so war, wie er es haben will, und er es doch besser könne. Demnach möchte er gerne nochmal vorbeikommen, um ein paar Kleinigkeiten auszubessern oder sogar noch etwas dazu aufnehmen, was allerdings vorher nicht geplant oder besprochen wurde. [Es sei angemerkt, dass der hier vorliegende Mangel nicht durch die Aufnahme an sich verursacht wurde, also keine Störgeräusche, Technische Probleme etc., sondern es sich hier rein um eine "Naja, gefällt mir nicht wie ich das gemacht habe, ich kann das besser" Aktion handelt]
Meiner Ansicht nach handelt es sich hier nicht um einen Mangel welcher im Rahmen einer Mängelrüge bzw. der Gewährleistung durch mich beseitigt werden muss, sondern um ein verschulden des Kunden selbst, somit möchte ich gerne die hier zusätzlich erneut anfallende Zeit dementsprechend abrechnen.
Sofern dem so ist, würde ich um eine Formulierungsempfehlung bitten, wie ich dies so in meine AGBs mit aufnehmen kann, dass eben klar daraus hervorgeht, wenn aufgrund solch eines Sachverhalts im nachhinein ein neuer Termin vereinbart werden muss, dieser dann erneut berechnet wird.
Kleine Notiz am Rande, vor einem Auftrag werden die AGBs mit dem Kunden besprochen, und dieser bestätigt auch, die AGBs verstanden und zur Kenntnis genommen zu haben.
Für eine Antwort bin ich Ihnen dankbar.
MfG
J.R.