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Erstattung bei Außerordentlicher Kündigung im Fitness

1. Juli 2015 18:11 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Stefanie Lindner, Dipl.-Jur.


Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich musste meinen Jahres Vertrag beim Fitness Studio nach 4 Monaten außerordentlich kündigen- Grund Umzug. Ich hatte eine Jahreskarte, die ich im Voraus bezahlt habe. Studio hat mein Vertrag gekündigt und bei der Erstattung haben die so berechnet, als ob ich eine 3 Monatskarte und eine 1 Monats Karte gekauft habe. Da diese Karten pro Monat gesehen viel teurer sind, habe ich nur eine kleine Erstattung bekommen. Ich habe erwartet, dass ich die ¾ meiner Vorauszahlung bekommen werde. Darf ich das verlangen? Ich hätte sonst niemals die kurzfristigen Karten gekauft, da die viel zu teuer sind. Ich gehe davon aus, dass der Anbieter die Ausrechnung der Erstattung nur zu seinen Gunsten unternommen hat.
Hier sind die Zahlen
Jahreskarte – 540 Euro (das habe ich bezahlt)
3 Monats Karte – 234 Euro
1 Monat Karte – 99 Euro
Ausgezahlte Erstattung nach 4 besuchten Monaten: 540-234-99= 207 Euro
Was ich aber wollte:
540*3/4=405 Euro
Darf ich das verlangen?

Mit vielen Grüßen, Anna.

Sehr geehrte Fragestellerin,

bitte teilen Sie mir mit, ob das Fitnessstudio Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)verwendet, aus denen sich das Recht der außerordentlichen Kündigung bei Umzug, Kranken, u.ä. ergibt.
Danke!

Ich antworte Ihnen im Rahmen der Nachfrage umfassend.

Mit freundlichen Grüßen

Stefanie Lindner

Rückfrage vom Fragesteller 1. Juli 2015 | 22:33

Ja, die Agb gelten. Die AO Kuendigung wurde anerkannt, problem ist nur bei der Hoehe der erstattung seitens studio. Ich habe die Jahreskarte imvoraus bezahlt und wollte, dass ich oben genannten Betrag nach der kuendigung bekomme. Das studio hat aber anders kalkulirt und meiner Meinung nach mir viel zu wenig erstattet.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. Juli 2015 | 22:38

Ergeben sich die Rückzahlungsmodalitäten aus den AGB bzw. sind Hinweise hierzu vorhanden?

Würden Sie mir bitte den Link zu den AGB bzw. die AGB auf meine E-Mailadresse senden:

kanzlei@ralindner.de

Ich teile Ihnen dann auch mit, ob die Art der Rückzahlung zulässig ist oder nicht.
Dieser weitere Kontakt per E-Mail ist für Sie im Rahmen der Nachfrage selbstverständlich kostenlos.

Der Einblick in die AGB gewährleistet eine rechtssichere Beantwortung Ihrer Frage.

Beste Grüße
Stefanie Lindner

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