Was gilt, die von booking.com angegebenen Kosten bei Stornierung oder die AGB´s des Hotels?
Es gelten ausschließlichdie AGB ihres Vertragspartners.
2.
Es gelten nur die reinen Zimmerpreise ohne Frühstückskosten, bei Stornierung. In einem Komplettpreis kann man getrost 7,50 € für das Frühstück in Abzug bringen? Gibt es noch einen Abschlag wegen nicht notwendiger Reinigung etc. also ggf. 70% des Zimmerpreises?
Nach der Rechtsprechung ist bei einer Stornierung der Wert der ersparten Aufwendungen abzuziehen, 10% bei der reinen Übernachtung und 20% mit frühstück.
3.
Das Zimmer darf nicht doppelt berechnet werden. Derzeit ist im Zeitraum nur noch 1 Zimmer frei, es ist Hauptsaison, 4 Wochen bis zum Antritt.
Wen ich nunmehr mit Screenshots diverser Hotelportale und ggf. einer direkten Anfragen im Hotel und / oder einem Anruf nachweise, dass das Haus ausgebucht ist, entfällt meine Zahlungspflicht?!
Unter Umständen, wenn sie sicher beweisen können dass kein Ausfallschaden entstanden ist. Es bleibt der minimale Bearbeitungsschaden.
4.
Meine Zahlungspflicht entsteht m. E. frühestens am ersten Tag der Reservierung und nicht bereits 4 Wochen früher. Das Hotel hat bereits jetzt eine Rechnung gesendet, obwohl es ja kaum eine Aussage treffen kann, dass es bis dahin mein Zimmer nicht vermietet bekommt.
Problematisch. Die Zahlungspflicht entsteht mit Abschluss des Beherbergungsvertrages.
5.
Kann ich ggf. am Antrittstag trotz angekündigter Stornierung überraschend auf der Matte stehen und mein zu bezahlendes Zimmer verlangen? Es müsste ja leer stehen.
Es gibt keine angekündigte Stornierung. Entweder sie stornieren oder eben nicht. Im ersten Fall erlischt der Anspruch auf Leistung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen