bitte vom herrn schwartmann beantworten
hallo herr schwartmann ich habe als einzelhändler für mein wellnesszentrum badeschaum -wert 7 euro-zum wiederverkauf bei einen vertretter bestellt. diese herr vertritt eine firma mit sitz in england. die bestellung lieferung und rechnunng verlief ordnunngsgemäs. im januar dieses jahr hat meine tochter das produkt in ebay-unter unsere firmenname- zum verkauf angeboten. ein testkäufer kaufte die ware und prompt meldet es sich ein anwalt als vertretter von eine andere firma, wegen markenschutzverletzung.er förderte von uns 1300 und sofortige unterlassung von weiteren verkauf.klar haben wir nicht weiter verkauft-es war auch nur einmallige geschichte aus unwissen.wir haben diese angelegenheit an unseren anwalt übergeben. leider kamm inzwieschen eine klage vom hamburger landgericht-schadenerstz förderung 50.000 euro .ich habe selbst heute beim patentamt angerufen und es wurde mir bestättigt das markenschutz tatsächlich vorliegt.darauf hin habe ich gegnerische anwalt angerufen und er bat mir folgendes:ich soll seine koste in höhe von 1400 eur0 zahlen dazu 400 euro gerichtskosten-dan zieht er die klage zurück. ich habe jezt folgende kosten: 600 euro für mein anwalt 1400 gegner. anwalt 400 gericht.also 2600 euro. der gegnerische anwalt sagte mir ich soll doch regressansprüche gegenüber der firma von der ich die ware bezogen habe machen. und überhaupt warum mich mein anwalt nicht korekt aufgeklärt habe den ich habe hier so wie so keine chance. frage gegen soll ich regresansprüche wem der firma in england oder den offiziellen handelvertretter in deutschland. ich bin in sehr schlechte finanzielle lage da die firma seit 7 monate erst existiert.bitte geben sie mir einen rat was ich in diese situation tun kann.