Kündigung der Mietsache vor Einzug
vom 22.9.2016
52 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Frage: Ist es dem Vermieter auf dieser Basis gestattet, die drei Monate bis zum 31.12.2016 "auszusitzen" und die monatliche Mietschuld durch meine Freundin zu erhalten oder existiert eine einschlägige Rechtssprechung zur Abwendung eines größeren finanziellen Schadens meiner Freundin, in dem man nunmehr davon ausgeht, dass ab Kündigung der Mietsache der Vermieter/Makler seinerseits eine frühestmögliche Weitervermietung anzustreben hat.